Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wichtige Hinweise:
Mit dem Auftrag an Lanna International Logistics erklären Sie als Absender sowie im Namen aller Personen, die an der Sendung Rechte haben, Ihr Einverständnis zur Geltung dieser Allgemeinen Transportbedingungen für die Beförderung von Sendungen durch Lanna International Logistics. Abweichungen sind nur bei entsprechender schriftlicher Zustimmung der Geschäftsleitung von Lanna International Logistics wirksam. Unter „Sendung“ im Sinne dieser Allgemeinen Transportbedingungen sind die Waren zu verstehen, für die derselbe Frachtbrief ausgestellt ist und die mit jedem von Lanna International Logistics gewählten Verkehrsmittel befördert werden können, einschließlich Luft, Straßen und jeder sonstigen Beförderung. Der Begriff „Frachtbrief“ im Sinne dieser Allgemeinen Transportbedingungen umfasst durch von Lanna International Logistics erstellte Sendungsetiketten, Luftfrachtbriefe sowie andere Frachtbriefe. Diese Allgemeinen Transportbedingungen gelten stets als Bestandteil eines jeden Frachtbriefs und kommen stets zur Anwendung. Die Beförderung jeder Sendung erfolgt unter den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen. Falls der Absender weitergehenden Schutz wünscht, kann gegen zusätzliche Kosten eine Versicherung abgeschlossen werden. Weitere Informationen sind den nachfolgenden Ausführungen zu entnehmen. Diese Allgemeinen Transportbedingungen gelten auch zugunsten anderer Unternehmen im Thailand Netzwerk.
1. Zoll, Ausfuhr und Einfuhr
Im Falle einer genehmigungspflichtigen Ausfuhr hat der Absender die Ausfuhrgenehmigung der Sendung zugänglich beizufügen und Lanna International Logistics vor dem Versand über den Umstand der Genehmigungspflicht sowie über den Inhalt der Genehmigung -soweit für Lanna International Logistics relevant -zu informieren. Lanna International Logistics ist zum Zwecke der Durchführung der Beförderung für den Absender berechtigt, auf der Grundlage offensichtlicher Fakten oder vom Absender zur Verfügung gestellter Informationen im Namen des Absenders:
1.1 den Frachtbrief zu vervollständigen, Produkt und Leistungs-Codes zu ergänzen sowie gemäß anwendbaren Gesetzen und Verordnungen erforderliche Steuern und Zölle zu zahlen
1.2 zu Zollzwecken als Spediteur des Absenders sowie ausschließlich zum Zwecke der Bestimmung eines Zollabwicklers für die Zollanmeldung und Abfertigung beim Import als Empfänger aufzutreten und
1.3 auf Weisung einer Person, die Lanna International Logistics als bevollmächtigt erachten darf, die Sendung zu dem Einfuhrbevollmächtigten des Empfängers oder zu einer anderen Adresse umzuleiten.
2. Von der Beförderung ausgeschlossene Sendungen
Von der Beförderung ausgeschlossen sind Sendungen, deren Inhalt von der IATA (International Air Transport Association), der ICAO (International Civil Aviation Organisation), dem Europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) oder einer zuständigen Behörde oder anderen Organisation als Risikomaterial, Gefahrgut oder als verbotener oder nur unter Auflagen zulässiger Sendungsinhalt eingestuft ist; oder für die nicht eine nach anwendbaren Zollbestimmungen erforderliche Zollerklärung abgegeben wurde oder die illegale Waren, Buddhas, Tiere, Gold und Silberbarren, Bargeld, Banderolen/Steuerplaketten, Inhaberpapiere, Edelmetalle und Steine, Schusswaffen oder Teile davon, Waffen, Waffenimitate, Sprengstoffe und Munition, menschliche Überreste, Pornografie und illegale Betäubungsmittel/Drogen enthält oder die sonstige Waren enthält, deren Beförderung nach Ermessen von Lanna International Logistics gegen Sicherheits- oder Rechtsbestimmungen verstößt, oder deren Verpackung beschädigt oder unzureichend ist. Darunter fallen Aktivkohle und Holzkohle, gefährlichen Chemikalien oder Akkus und Batterien, insbesondere Lithium Batterien oder Lithium Akkus jeglicher Art, wie sie in Haushaltsgeräten oder Werkzeugen (Akkuschraubern etc.) oder auch Laptops und Spielsachen verwendet werden.
3. Auslieferung und Auslieferungshindernisse
Sendungen können nicht an Postfächer oder kodierte Adressen ausgeliefert werden. Sendungen werden an die vom Absender angegebene Empfängeradresse ausgeliefert, allerdings nicht notwendigerweise an den angegebenen Empfänger persönlich (bei Mail Services gilt der Postdienst, die erstempfangende Postdienststelle, von der aus die weitere Beförderung der Sendung veranlasst wird, als Empfängeradresse). Sendungen an Adressen mit einer zentralen Posteingangsstelle werden an diese ausgeliefert. Verweigert der Empfänger die Annahme oder die Kostenzahlung bei Annahme oder ist die Sendung von der Beförderung ausgeschlossen oder wurde die Sendung aus Zollgründen unterbewertet oder kann der Empfänger nicht angemessen ermittelt werden, so ist Lanna International Logistics verpflichtet, sich um die Rückbeförderung der Sendung zum Absender zu bemühen. Die Kosten der Rückbeförderung trägt der Absender. Schlägt das Bemühen um Rückbeförderung fehl, so ist Lanna International Logistics berechtigt, ohne dass eine Haftung gegenüber dem Absender oder einem Dritten besteht, die Sendung freizugeben, hierüber zu verfügen oder diese zu verkaufen, wobei die erzielten Erlöse nach Verrechnung mit Dienstleistungsentgelten und sonstigen damit verbundenen Verwaltungskosten dem Absender gutgeschrieben werden.
4. Überprüfung von Sendungen und Recht, diese zu öffnen
Lanna International Logistics ist berechtigt, Sendungen zu überprüfen und sie bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zu öffnen. Insbesondere ist Lanna International Logistics berechtigt,
4.1 Sendungen stichprobenartig zu öffnen, um zu prüfen, ob eine Sendung gemäß Artikel 2 von der Beförderung ausgeschlossen ist, und
4.2 eine Sendung zu öffnen, wenn der Verdacht besteht, dass die Sendung, obgleich der Absender den Inhalt anders bezeichnet hat, gemäß Artikel 2 von der Beförderung ausgeschlossen ist.
5. Beförderungskosten, Sendungsentgelt
Das Entgelt für die Sendung wird von Lanna International Logistics auf Grundlage des tatsächlichen Volumens berechnet. Zur Überprüfung dieser Berechnung ist es Lanna International Logistics vorbehalten, die Sendung nachzuwiegen und nachzumessen. Der Absender haftet Lanna International Logistics gegenüber für sämtliche Beförderungskosten, Lager und sonstigen Zusatzkosten, Zölle und Steuern, die für die Beförderungsleistung Lanna International Logistics anfallen oder die im Interesse des Absenders oder des Empfängers oder eines Dritten entstehen, sowie für die Freistellung bzw. Erstattung hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, Schäden, Geldstrafen und Kosten, die entstehen, weil die Sendung gemäß Artikel 2 von der Beförderung ausgeschlossen ist.
6. Haftung
Lanna International Logistics wird die Versendung der Waren einschließlich ihrer Zustellung, soweit vereinbart, mit größter Sorgfalt durchführen, schließt jedoch die Haftung aus (siehe Ziff. 8 und Ziff. 20).
7. Fristen für Ansprüche
Alle Ansprüche müssen bei Lanna International Logistics innerhalb 30 Tagen nach dem Zeitpunkt der Sendungsannahme schriftlich geltend gemacht werden, anderenfalls besteht keinerlei Haftung von Lanna International Logistics.
8. Sendungsversicherung
Lanna International Logistics übernimmt für die Sendung keine Haftung. Es bleibt dem Absender aber unbenommen, eine eigene Transportversicherung abzuschließen. Wegen einer Transportversicherung und einer Versicherung gegen Totalverlust siehe Ziff. 20.
9. Sendungsverzögerungen
Lanna International Logistics unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, die Sendung innerhalb der Regellaufzeiten auszuliefern. Diese zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch Bestandteil des Vertrags. Lanna International Logistics haftet nicht für Schäden oder Verluste infolge von Sendungsverzögerungen.
10. Haftung für nicht zurechenbare Umstände
Lanna International Logistics haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Lanna International Logistics nicht zurechenbaren Umständen entstehen. Zu solchen Umständen gelten insbesondere: elektrische oder magnetische Schäden an oder Löschung von elektronischen oder fotografischen Bildern, Daten oder Aufzeichnungen, Mängel oder die natürliche Beschaffenheit der Sendung, auch wenn Lanna International Logistics hiervon Kenntnis hatte jede Handlung oder Unterlassung einer Person, die weder in den Diensten von Lanna International Logistics steht noch Erfüllungsgehilfe von Lanna International Logistics ist (z. B.: Absender, Empfänger, Dritte, Zoll oder andere Beamte und staatliche Organe) höhere Gewalt (z. B.: Erdbeben, Zyklon, Sturm, Flut, Nebel, Krieg, Flugzeugunglück, Embargo, Aufruhr oder Bürgerkrieg, Arbeitskampf, Epidemie, Pandemie.
11. Internationale Abkommen
Wird die Sendung mit Luftfahrzeugen befördert und liegt der endgültige Bestimmungsort oder ein Zwischenlandepunkt in einem anderen Land als dem Abgangsland, unterliegt die Beförderung dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Warschauer Abkommen, je nach Anwendbarkeit. Bei internationalen Straßen Transporten kann die Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR) anwendbar sein. Diese Abkommen beschränken die Haftung von Lanna International Logistics für Verluste oder Schäden.
12. Zusicherungen und Haftung des Absenders
Der Absender hat Lanna International Logistics die Schäden zu ersetzen und von jeder Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Schäden freizustellen, die daraus entstehen, dass der Absender gegen anwendbare Gesetze oder Verordnungen verstößt oder, dass eine der folgenden Anforderungen nicht erfüllt sind: Alle durch den Absender oder seine Vertreter gemachten Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß; die Sendung wurde in nicht frei zugänglichen Räumen vorbereitet; die Sendung wurde durch den Absender oder zuverlässiges Personal vorbereitet, die Sendung war während ihrer Vorbereitung, Lagerung und Beförderung zu Lanna International Logistics vor unbefugten Eingriffen geschützt; die Sendung ist ordnungsgemäß bezeichnet, adressiert und verpackt, so dass sie bei normaler sorgfältiger Behandlung sicher befördert werden kann; alle anwendbaren Zoll, Import, Export und anderen rechtlichen Vorschriften sind eingehalten worden; der Absender oder sein Bevollmächtigter hat den Frachtbrief unterzeichnet und diese Allgemeinen Transportbedingungen bindende und einklagbare Verpflichtungen des Absenders gelesen. Der Absender sichert zu, dass die vorstehenden Anforderungen erfüllt sind. Jeder Absender, der Umzugsgüter nach Thailand versendet, muss auf Verlangen der Zollbehörde seinen Originalpass und seine Wohnsitzbestätigung von Thailand der Behörde oder dem Zollagenten vorbeibringen oder zusenden. Andernfalls haftet der Kunde für eventuelle Verzögerungen und Standgebühren am Zoll und Hafen.
13. Streckenführung
Der Absender ist mit jeder Streckenführung und deren Änderung sowie mit dem eventuellen Einlegen von Zwischenstopps einverstanden. Lanna International Logistics ist nicht zur Dokumentation von Schnittstellenkontrollen verpflichtet.
14. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Transportbedingungen unterliegen dem Recht des Abgangslandes der Sendung. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht des jeweiligen Abgangslandes. Der Absender erkennt die Gerichtsbarkeit an, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
15. Salvatorische Klausel
Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Transportbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Transportbedingungen davon nicht beeinflusst.
16. Zusatzbestimmungen
Abholung der Ware beim Absender umfasst: Bordstein Straße zum Beladen; Handling vom Hauseingang, bzw. Stockwerk zum Fahrzeug nur nach Absprache. Bei „Door to Door“ Bestellung, Lieferung zur Empfängeradresse.
17. Im Preis inbegriffen
Abholen der Waren beim Absender (soweit als Zusatzleistung gebucht), Lagerung bis zum Beladen des Containers, Beladen des Containers, Transport zum Hafen, Hafenkosten, Handling, Dokumentation, Exportzollabfertigung, Seefracht bis Ankunft Bangkok, Hafenkosten, Einfuhrzoll-Abfertigung, Zustellung zum Lager nach Bangkok. Einlagerung und Zustellung an die Adresse des Absenders in Thailand - soweit als Zusatzleistung gebucht.
18. Zahlungsbedingungen
Das Verladen der Ware vom Lager in den Sammel-Container erfolgt nur, wenn die dafür in Rechnung gestellten Kosten bezahlt sind. Dazu kann Thaitransport die Kosten in zwei Teile splitten: In eine erste Teilrechnung bei Anlieferung zum Lager und in einen Restbetrag bei der Verladung in den Container. Bei einem Einzelcontainer wird die Hälfte der Kosten fällig bei der Buchung und der Restbetrag bei der ersten Verladung vor Ort.
19. Zölle
Zollgebühren bzw. Strafzölle für undeklarierte Ware, verbotene Gegenstände etc. gehen zu Lasten des Eigentümers und sind nicht im Preis inbegriffen. Das gilt auch für Waren, bzw. Umzugsgüter, die nach dem in Thailand geltenden Bestimmungen zu verzollen sind. Verbotene Gegenstände: Für verbotene, bzw. unerlaubte Gegenstände, werden sämtliche entstehenden Kosten dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Die Firma Lanna International Logistics lehnt jegliche Haftungen dafür ab.
20. Annahme der Bedingungen
Durch die Inanspruchnahme der Transportleistungen gelten sie Allgemeinen Geschäftsbedingung als angenommen. Dies wird gleichzeitig auf dem begleitenden Zollformular unterschriftlich bestätigt.
21. Die Versicherung
Der Absender hat die Möglichkeit, seinen Transport gegen Schäden zu versichern. Sowohl auf dem Landweg, als auch auf dem Seeweg. Dazu kann er eine private Versicherung seiner Wahl abschließen oder von Lanna International Logistics ein entsprechendes Angebot anzufordern.
Geschäftsführer R. Rusch, T. Boonlee
Heidestr. 6, 59192 Bergkamen
USt- ID Nr.: DE298599185
Website: www.lannainternational.com
E-Mail: lannainternationallogistics@gmail.com
Tel: 0151 6882 2146
Tel: 01639 333 226
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